Mitgliedschaft, Beiträge, Zahlungsverkehr
Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder werden, der beim Vorstand um Aufnahme nachsucht. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular „Mitgliedsantrag“.
Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod.
Der schriftlich per Brief oder E-Mail dem Verein zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres möglich.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Sie wird vom
„Vorsitzenden Verwaltung“, bei dessen Verhinderung von einem der drei anderen Vorsitzenden geleitet.
Wahlberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, die am Tage der Vereinsversammlung das
16. Lebensjahr vollendet haben. Von Minderjährigen muss dem Wahlausschuss zum Versammlungsbeginn jeweils eine entsprechende Einverständniserklärung der Erziehungs-berechtigten vorliegen.
Wählbar sind alle Vereinsmitglieder, die am Tage der Vereinsversammlung das
18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Versammlung beschließt über den Vereinsbeitrag, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes, die Entlastung und die Wahl der Vereinsausschussbeiräte, über Satzungsänderungen sowie über alle Punkte, die Gegenstand der Tagesordnung sind.
Jedes Mitglied ist zur Zahlung der Aufnahmegebühr und des Beitrages verpflichtet. Über die Höhe und Fälligkeit dieser Geldbeträge beschließt die ordentliche Mitgliederversammlung. Aufnahmegebühr und Beitrag werden ausschließlich per SEPA-Lastschrift erhoben.
Jegliche Änderungen der Mitgliedsanschrift oder der Bankverbindung müssen dem Vorstand des RSSC ebenfalls mit dem dafür vorgesehenen Formular „Mitgliedsantrag“ schriftlich mitgeteilt werden.
Die aktuell geltenden Vereinsbeiträge des RSSC:
Aufnahmegebühr | € 0,- |
Kinder bis 13 Jahre | € 12,- |
Kinder bis 17 Jahre | € 25,- |
Erwachsene ab 18 Jahren | € 50,- |
Paare und Familie | € 80,- |
Rentner und Pensionäre | € 35,- |
Kinder einer Familie, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden aus der „Familie“ herausgelöst und gelten gem. den Statuten des Bayerischen Landes-Sportverbandes als Erwachsene mit ihrem eigenen Beitrag für „Erwachsene ab 18 Jahren“.
Der Mitgliedsantrag als Download:
Zahlungsverkehr:
Überweisungen für Veranstaltungen des RSSC wie Eintages- oder Mehrtagesfahrten, Ski- und Snowboard-Kurse oder sonstige Überweisungen erfolgen allesamt auf das folgende Konto:
RVB Ries eG
IBAN: DE52 7206 9329 0100 0034 25
BIC: GENODEF1NOE
Auf der Überweisung muss ein eindeutiger „Verwendungszweck“ stehen: Name, Veranstaltung, Anzahl Personen …
Beispiel:
„Skikurs Dez 2020, Maxi Muster, Block 1, 1 oder 2 oder 3 Begleitperson/en, 3 Tage“.