Corona-Regeln in bayerischen und österreichischen Skigebieten :
Täglich werden wir angeschrieben oder angerufen, wann und wo und unter welchen Bedingungen wir Ski- und Snowboardkurse anbieten.
Der Vorstand des RSSC hat beschlossen, bis auf weiteres keine solchen Kurse anzubieten. Zu kompliziert sind die aktuellen Corona-Regeln, zu aufwendig die Bedingungen rund um die Busfahrt, den Liftkartenkauf und die Corona-Regeln in den Skigebieten.
Skifahrten unter Corona-Regeln:
(Stand: 01.02.2022)
Corona-Regeln in bayerischen Skigebieten
- Jeder Wintersportler muss sich selbst zum Kartenkauf anstellen – längere Wartezeiten, keine Gruppenermäßigungen!
- Personalausweis und Impf- oder Genesenennachweis sind beim Kauf der Liftkarten vorzulegen.
- 2G-Regel: Einlass in Liftanlagen und Gasthöfe bzw. Cafe´s nur für Geimpfte und Genesene.
- Unter 14-jährige sind von der 2G-Regel ausgenommen.
- Schüler von 14 bis 17 Jahren müssen ihren Schülerausweis vorlegen, der als Testnachweis gilt.
- FFP2-Maske beim Anstehen und im Lift tragen, ebenso in geschlossenen Räumen.
- Ggf. geringere Gondelauslastung – längere Wartezeiten.
- Busfahrten: Seit dem 16. Dezember 2021 ist der touristische Reisebusverkehr dem ÖPNV gleichgestellt. Das bedeutet, es gelten die 3G-Regeln, also vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet, im Bus muss die FFP2-Maske getragen werden, eine Kapazitätsgrenze gibt es nicht mehr.
Corona-Regeln in österreichischen Skigebieten
- Österreich gilt für Deutschland als Hochrisikogebiet.
- Bei der Einreise nach Österreich gilt: Auch vollständig geimpfte und genesene Personen müssen zusätzlich einen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder eine Booster-Impfung nachweisen können.
- Jeder Wintersportler muss sich selbst zum Kartenkauf anstellen – längere Wartezeiten, keine Gruppenermäßigungen!
- Alle Reisenden ab 6 Jahren müssen beim Kauf der Liftkarten ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen.
- Der deutsche Schülerausweis wird nicht als Testnachweis anerkannt.
- 2G-Regel: Einlass in Liftanlagen und Gasthöfe bzw. Cafe´s nur für Geimpfte und Genesene. Après-Ski-Lokale bleiben generell geschlossen.
- FFP2-Maske beim Anstehen und im Lift tragen, auch außerhalb von Gebäuden muss die Maske immer dann getragen werden, wenn der Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Die Corona-Regeln werden streng kontrolliert. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
- Für die Rückreise nach Deutschland benötigt jeder Reisende eine digitale Einreiseanmeldung, welche max. 2 Tage vor der Einreise nach Deutschland online ausgefüllt werden muss. Diese Einreiseanmeldung entfällt bei Aus- und Einreise innerhalb von 24 Stunden. Für alle Reisenden ab 6 Jahren gilt die 3G-Regel, also ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein Testnachweis. Als Testnachweis ist ein bis zu 24 Stunden alter (natürlich negativer) Antigen-Schnelltest sowie ein bis zu 48 Stunden alter PCR-Test zugelassen. Diese letzte Bedingung ist bei 1-tägigen Fahrten problemlos zu erfüllen, da morgens zur Einreise in Österreich bereits auch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden musste.